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Gemeinderat Zürich zieht Mindestlohn-Urteil vor Bundesgericht

Mindestlohn

Gemeinderat Zürich zieht Mindestlohn-Urteil vor Bundesgericht

18. Dezember 2024, 17:57 Uhr
Die Stadt Zürich zieht vor Bundesgericht. Sie will erreichen, dass sie den Mindestlohn einführen kann - so wie es die Stimmberechtigten entschieden haben. (Symbolbild)
© KEYSTONE/AP/MICHAEL SOHN
Die Stadt Zürich will vor Bundesgericht für die Einführung des Mindestlohns kämpfen. Das Stadtparlament hat am Mittwoch mit 69 zu 50 Stimmen entschieden, das Verwaltungsgerichtsurteil von Ende November weiterzuziehen.

Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur keinen Mindestlohn einführen dürfen, weil dies gegen kantonales Recht verstosse. Dies will die Stadt Zürich nicht akzeptieren. Eine Mehrheit des Parlaments stimmte dafür, dieses Urteil nach Lausanne weiterzuziehen.

Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde betragen sollen, in Winterthur 23 Franken.

Winterthur reichte vorsorglich Rekurs ein

Auch die Stadt Winterthur dürfte voraussichtlich vor Bundesgericht ziehen. Der Stadtrat reichte bereits vorsorglich Rekurs ein. Der Parlamentsbeschluss steht dort jedoch noch aus.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner von bürgerlicher Seite rechtliche Bedenken. Roger Meier (FDP) gab sich auch am Mittwoch im Gemeinderat Zürich überzeugt, dass es keinen rechtlichen Spielraum für die Einführung eines Mindestlohns gebe.

Quelle: sda
veröffentlicht: 18. Dezember 2024 17:57
aktualisiert: 18. Dezember 2024 17:57