Gemeinderat Zürich zieht Mindestlohn-Urteil vor Bundesgericht
Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Städte Zürich und Winterthur keinen Mindestlohn einführen dürfen, weil dies gegen kantonales Recht verstosse. Dies will die Stadt Zürich nicht akzeptieren. Eine Mehrheit des Parlaments stimmte dafür, dieses Urteil nach Lausanne weiterzuziehen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich und von Winterthur hatten im Juni 2023 der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen deutlich zugestimmt. In Zürich hätte der Mindestlohn 23.90 Franken pro Stunde betragen sollen, in Winterthur 23 Franken.
Winterthur reichte vorsorglich Rekurs ein
Auch die Stadt Winterthur dürfte voraussichtlich vor Bundesgericht ziehen. Der Stadtrat reichte bereits vorsorglich Rekurs ein. Der Parlamentsbeschluss steht dort jedoch noch aus.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung äusserten die Gegner von bürgerlicher Seite rechtliche Bedenken. Roger Meier (FDP) gab sich auch am Mittwoch im Gemeinderat Zürich überzeugt, dass es keinen rechtlichen Spielraum für die Einführung eines Mindestlohns gebe.