Fussballfan scheitert mit Antrag auf mildere Strafe nach Streit
Das Obergericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vollumfänglich. Es bleibt damit bei einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr, deren Vollzug zugunsten einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben wird, wie dem nun vorliegenden schriftlichen Urteil zu entnehmen ist.
Vier Stunden nach dem Abpfiff des Europa-League-Spiels zwischen dem FC Zürich und Bayer Leverkusen im Oktober 2018 trafen FCZ-Anhänger an der Langstrasse auf eine Gruppe deutscher Fans; die Einheimischen griffen die Gäste, denen sie unter anderem einen Fanschal stellen wollten, tätlich an und verletzten dabei einige von ihnen.
Kein Haupttäter, aber auch nicht im Hintergrund
Dass er an diesem sogenannten Raufhandel teilgenommen hatte, stellte der heute 24-Jährige vor dem Berufungsprozess am Obergericht nicht in Abrede. Sein Verschulden wiege aber insgesamt leicht, da er lediglich einer Person in den Rücken getreten und das Bein gestellt habe, machte er geltend. Statt einer bedingten Freiheitsstrafe wäre da eine bedingte Geldstrafe angemessen.
Der Beschuldigte sei kein Initiator und kein Haupttäter des Geschehens gewesen, hält auch das Obergericht in seinem Urteil fest. Allerdings habe er sich auch nicht nur im Hintergrund befunden. Vielmehr habe er sich «ohne jegliche Veranlassung oder Provokation von Seiten der Leverkusener an der Auseinandersetzung» beteiligt.
Aus dem Video gehe hervor, dass der 24-Jährige stets mit der Menge der FCZ-Fans mitgegangen sei und den richtigen Moment gesucht habe, um seinen Beitrag leisten zu können. Das Verhalten zeuge «von einer erschreckenden Gleichgültigkeit und fehlenden Empathie» gegenüber dem Opfer, hält das Obergericht fest.
Zwar seien einige seiner Schläge ins Leere gegangen, wie eine Videoaufnahme eines Hotels zeige. Er habe aber bei jedem seiner Angriffe mit voller Wucht ausgeholt. Dass der Deutsche nicht schwerer verletzt worden sei, sei nur dem Zufall zu verdanken.
Zehn Personen verhaftet
Nach dem Streit an der Langstrasse hatte die Zürcher Stadtpolizei zehn Personen verhaftet. Gegen mehrere von ihnen wurden separate Strafverfahren geführt. Das nun publik gewordene Urteil des Obergerichts gegen den 24-Jährigen, der sieben Tage in Untersuchungshaft sass, ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor Bundesgericht angefochten werden.
Das Europa-League-Spiel hatte der FCZ im Oktober 2018 mit 3 zu 2 für sich entschieden. Gemäss Kicker-Bewertung bot es hohe Dramatik und sehenswerte Treffer, wobei Zürich zum Unterhaltungswert und zur Spielkultur mehr beitrug.