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Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer erhöht

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Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer erhöht

19. Juni 2026, 09:31 Uhr
Nach den Schlussabstimmungen steht es fest: Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht. (Themenbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Das steht fest, nachdem der Nationalrat und der Ständerat die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen haben. Nun ist das Stimmvolk am Zug.

Die beiden Kammern hatten lange darüber gestritten, ob zur Finanzierung des «Dreizehnten» bei der AHV nur die Mehrwertsteuer oder ob die Mehrwertsteuer und Lohnabzüge herangezogen werden sollten. Beide Räte bekräftigten am Freitag aber ihre Zustimmung zum Kompromissantrag der Einigungskonferenz.

Der Nationalrat tat dies am Freitag mit 108 zu 85 Stimmen und mit sechs Enthaltungen, der Ständerat mit 28 zu 13 Stimmen bei drei Enthaltungen. Der Nationalrat hätte ursprünglich die Mehrwertsteuer befristet erhöhen wollen, der Ständerat für die 13. AHV-Rente auch die Lohnabzüge erhöhen wollen.

Reduzierter Mehrwertsteuer-Satz bleibt

Mit dem Ja des Parlaments wird der Mehrwertsteuer-Normalsatz ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht, und der Hotellerie-Sondersatz steigt um 0,2 Prozentpunkte. Unberührt bleibt der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs, etwa Nahrungsmittel und Medikamente. Damit erhält die AHV weniger Geld als die 13. Rente zusätzlich kostet.

Im Trockenen ist die Mehrwertsteuer-Erhöhung aber noch nicht. Denn weil dafür die Verfassung angepasst werden muss, müssen Volk und Stände an der Urne zustimmen. Die Abstimmung könnte noch vor Ende Jahr stattfinden, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter kürzlich im Ständerat sagte.

Ausbezahlt wird die 13. AHV-Rente Ende Jahr das erste Mal an alle Pensionierten, das steht fest. 4,2 Milliarden Franken sind dafür in diesem ersten Jahr nötig. 2030 dürften es rund 4,5 Milliarden Franken sein und 2040 5,4 Milliarden Franken. 58 Prozent der Stimmenden und 16 der 26 Kantone stimmten dem «Dreizehnten» im März 2024 an der Urne zu.

Vom Tisch sind aber weder höhere Lohnbeiträge für die AHV noch eine Mehrwertsteuer-Erhöhung. Der Bundesrat hat in seine Reformvorlage «AHV 2030» ein Szenario für den Fall einer ungenügenden Finanzierung eingebaut: Es enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen und eine Variante mit allein mehr Mehrwertsteuer.

Sozialpartner nicht zufrieden

Die Sozialpartner hatten den Entscheid, für die AHV die Mehrwertsteuer zu erhöhen, nach der Bereinigung der Vorlage kritisiert. Die Gründe für die Kritik waren aber nicht dieselben.

Der Arbeitgeberverband gab zu bedenken, die dauerhafte Erhöhung der Mehrwertsteuer habe volkswirtschaftlich unerwünschte Effekte. Der Arbeitgeber- und der Gewerbeverband sowie der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hätten befristet mehr Mehrwertsteuer mitgetragen - um Raum zu schaffen für langfristige Reformen.

Mit diesem Entscheid nehme die Mehrheit des Parlaments in Kauf, dass sich die AHV-Finanzen verschlechterten, obwohl eine ausreichende Lösung auf dem Tisch gelegen sei, schrieb dagegen der Arbeitnehmerdachverband Travailsuisse.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. Juni 2026 09:31
aktualisiert: 19. Juni 2026 09:31