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Freiheitsstrafe von elf Jahren nach Schüssen auf einen Kontrahenten

Bundesgericht

Freiheitsstrafe von elf Jahren nach Schüssen auf einen Kontrahenten

14. Mai 2024, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat ein Urteil des Obergerichts des Kantons Glarus bestätigt. (Archivbild)
© KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Das Bundesgericht hat eine Freiheitsstrafe von elf Jahren für einen 36-Jährigen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung bestätigt. Zusammen mit zwei unbekannten Komplizen lockte der Albaner einen Mann in einen Hinterhof in Näfels GL, wo dieser mit vier Schüssen niedergestreckt wurde. Alle Involvierten sind gemäss Indizien im Drogengeschäft tätig.

Das Obergericht Glarus bezeichnete den Verurteilten in seinem Entscheid vom Sommer 2022 als einen hartgesottenen Berufsverbrecher. In Italien und Albanien wurde er wegen Betäubungsmitteldelikten zu Freiheitsstrafen von jeweils mehr als sieben Jahren verurteilt. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Die Tat im Hinterhof einer Fabrik in Näfels Ende September 2018 fand ebenfalls im Dunstkreis der Drogengeschäfte statt. Das Opfer wurde von zwei Kugeln im Bauch getroffen, zwei weitere blieben im rechten beziehungsweise linken Oberschenkel stecken. Es gelang ihm, mit dem eigenen Auto in ein nahe gelegenes Spital zu fahren, wo er notoperiert wurde.

Indizienprozess

Das Bundesgericht bestätigt die Beweiswürdigung und die Strafzumessung der Vorinstanz. Das Obergericht Glarus habe die Indizien sorgfältig ausgewertet und seinen Entscheid klar begründet. Wer von den drei Komplizen die Schüsse abgab, ist unklar. Weil der Tatplan gemeinsam gefasst wurde, gilt jeder als Mittäter.

Gegen den Verurteilten wurde ein Landesverweis von zwölf Jahren ausgesprochen. Bereits zur Tatzeit hielt er sich illegal in der Schweiz auf. (Urteil 7B_263/2022 vom 8.4.2024)

Quelle: sda
veröffentlicht: 14. Mai 2024 12:00
aktualisiert: 14. Mai 2024 12:00
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