Finanzkontrolle sieht Hürden für Digitalisierung der AHV
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) habe eine Grundlage geschaffen, die sowohl rechtliche Anpassungen als auch die Einführung neuer digitaler Prozesse und Dienste umfasse. Das schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im Bericht vom Mittwoch.
Während das BSV digitale Steuerungsinstrumente wolle, sähen die Durchführungsstellen darin eine Bedrohung ihrer Autonomie, und sie befürchteten übermässige Zentralisierung. Die Rede ist von einem «tiefgreifenden Zerwürfnis» zwischen den beiden Seiten.
Die Finanzkontrolle empfiehlt, gemeinsam verbindliche Zuständigkeiten, Entscheidungswege und Umsetzungen zu definieren. Das BSV nennt als Hauptziel der Digitalisierung Online-Zugänge zu Versicherungsdaten und -leistungen. Die Durchführungsstellen hingegen kritisieren, dass gewisse Schlussfolgerungen im Bericht «nicht wirklich» die Realität widerspiegelten.