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Finanzkontrolle rügt Aufsicht bei Arzneimittel-Vergünstigungen

Gesundheitskosten

Finanzkontrolle rügt Aufsicht bei Arzneimittel-Vergünstigungen

12. August 2026, 23:00 Uhr
Erhalten Arztpraxen, Apotheken und Spitäler beim Einkauf von Medikamenten Vergünstigungen, müssen sie diese grundsätzlich an Krankenkassen und Versicherte weitergeben. Das geschieht aber nicht immer, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle festgestellt hat. (Themenbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Arztpraxen, Spitäler und Apotheken geben Vorteile beim Einkauf von Medikamenten trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht immer an Krankenkassen und Patientenschaft weiter. Das stellt die Eidgenössische Finanzkontrolle fest. Sie fordert Verbesserungen vom Bund.

Arztpraxen, Spitäler und Apotheken müssen ihnen gewährte Vergünstigungen beim Kauf von Arzneimitteln von Gesetzes wegen an Krankenkassen weitergeben. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) stellt ihnen und dem kontrollierenden Bund in einem Bericht vom Mittwoch kein gutes Zeugnis aus.

2024 hätten Leistungserbringer geldwerte Vorteile von 743 Millionen Franken erhalten - acht Prozent des Medikamentenumsatzes, schätzt die EFK. Bei rund der Hälfte des Betrages geht sie davon aus, dass Vorteile teilweise pflichtwidrig einbehalten wurden. Ob Vorteile pflichtgemäss weitergegeben werden, prüft das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Diese Kontrollen seien kaum wirksam, schreibt die EFK und richtet mehrere Verbesserungsempfehlungen an den Bund. Dem Risiko von ungebührlichen oder gesetzeswidrig einbehaltenen Vorteilen werde noch nicht genügend Rechnung getragen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 12. August 2026 23:00
aktualisiert: 12. August 2026 23:00