Ex-Spitex-Angestellter rechtskräftig wegen Schändung verurteilt
Der Verurteilte half der hilfsbedürftigen 90-Jährigen im Sommer 2022 beim Wechseln der Inkontinenzunterhose und Anziehen von Stützstrümpfen. Dabei vergriff er sich an der Frau, die den Vorfall zur Anzeige brachte.
Vor Bundesgericht rügte der Mann, dass die polizeiliche Einvernahme der Frau als Beweismittel nicht verwertbar sei, weil er nicht daran habe teilnehmen können. Er beantragte einen Freispruch. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Teilnahme möglich
Das höchste Schweizer Gericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Dieser habe nicht aufgezeigt, weshalb er am Tag der Einvernahme des Opfers nicht habe erscheinen können. Sein Anwalt sei vorgängig informiert worden und anwesend gewesen.
Das Argument, aufgrund der schweren Anschuldigungen sei er psychisch nicht in der Lage gewesen, an der Befragung teilzunehmen, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Der Mann sei am selben Tag nur wenige Stunden später auf dem gleichen Polizeiposten selbst zur Sache befragt worden. (Urteil 6B_48/2025 vom 16.4.2025)