News
Schweiz

Ex-Spitex-Angestellter rechtskräftig wegen Schändung verurteilt

Bundesgericht

Ex-Spitex-Angestellter rechtskräftig wegen Schändung verurteilt

24. Juni 2025, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Spitex-Mitarbeiters wegen Schändung bestätigt. (Archivbild)
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines früheren Spitex-Mitarbeiters wegen Schändung bestätigt. Das Thurgauer Obergericht verhängte im September 2024 eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und ordnete ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot an. Das zur Tatzeit 90-jährige Opfer ist mittlerweile verstorben.

Der Verurteilte half der hilfsbedürftigen 90-Jährigen im Sommer 2022 beim Wechseln der Inkontinenzunterhose und Anziehen von Stützstrümpfen. Dabei vergriff er sich an der Frau, die den Vorfall zur Anzeige brachte.

Vor Bundesgericht rügte der Mann, dass die polizeiliche Einvernahme der Frau als Beweismittel nicht verwertbar sei, weil er nicht daran habe teilnehmen können. Er beantragte einen Freispruch. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Teilnahme möglich

Das höchste Schweizer Gericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Dieser habe nicht aufgezeigt, weshalb er am Tag der Einvernahme des Opfers nicht habe erscheinen können. Sein Anwalt sei vorgängig informiert worden und anwesend gewesen.

Das Argument, aufgrund der schweren Anschuldigungen sei er psychisch nicht in der Lage gewesen, an der Befragung teilzunehmen, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Der Mann sei am selben Tag nur wenige Stunden später auf dem gleichen Polizeiposten selbst zur Sache befragt worden. (Urteil 6B_48/2025 vom 16.4.2025)

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. Juni 2025 12:00
aktualisiert: 24. Juni 2025 12:00