Einsicht in amtliche Dokumente wird ab November kostenlos
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen, die entsprechende Änderung im Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) und die dazugehörende Verordnung auf den 1. November 2023 in Kraft zu setzen.
Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger eine Gebühr zahlen, um Zugang zu amtlichen Dokumenten zu bekommen. Künftig soll dies nur noch der Fall sein, wenn die Bearbeitung eines Zugangsgesuchs mehr als acht Arbeitsstunden in Anspruch nimmt, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.
Zugang ohne Nachweis
Allerdings würden bereits heute in den wenigsten Fällen Kosten anfallen, heisst es weiter. Gemäss Angaben des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten seien im Jahr 2022 nur bei 29 der insgesamt 1180 bearbeiteten Zugangsgesuche Gebühren erhoben worden.
Seit 2006 kann jede Person gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen.