Diverse NGO halten «Anti-Chaoten-Initiative» für rechtswidrig
Das Recht auf friedliche Versammlung sei geschützt, sagte Patrick Walder von Amnesty am Dienstag vor den Medien. Auch wenn eine Demonstration nicht bewilligt sei, aber friedlich bleibe.
Sollten Initiative oder Gegenvorschlag angenommen, würde Amnesty prüfen, ob man in Einzelfällen vor Gericht ginge. Auch bis ans Bundesgericht oder nach Strassburg, bekräftigte Walder.
Amnesty führte eine rechtliche Analyse durch. Demnach verstosse eine generelle Bewilligungspflicht für Demonstrationen gegen das Völkerrecht und die Bundesverfassung. Eine solche Pflicht ist sowohl in der Initiative als auch im Gegenvorschlag vorgesehen.
Auch Juristen stellten sich hinter die Forderung nach einem «eindringlichen Nein». Matthias Mahlmann, Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich, meinte, dass «Demokratie eine lebendige, kontroverse, manchmal Geduld und Toleranz fordernde politische Kultur» brauche. Markus Husmann von den Demokratischen Juristen Schweiz sagte, das Politische werde mit der Initiative im Kern angegriffen.
Für Sanija Ameti, Co-Präsidentin von Operation Libero, ist die Versammlungsfreiheit besonders für Jugendliche und Ausländer ein wichtiges Freiheitsrecht, da diese sonst politisch nicht mitbestimmen könnten.
Staat ist für Sicherheit verantwortlich
Das Abwälzen von Kosten auf Organisatoren oder Teilnehmende habe eine abschreckende Wirkung auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wird weiter befürchtet. Die Gewährleistung der Sicherheit sei Sache des Staates.
Auch Greenpeace und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände riefen zu einem Nein auf. Die Abstimmung findet am 3. März statt. Die «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP verlangt, dass eine Kostenüberwälzung in jedem Fall zwingend erfolgt. Der abgeschwächte Gegenvorschlag für den sich der Kantonsrat ausgesprochen hatte, sieht eine Rechnung nur an «vorsätzlich handelnde Verursacher» vor.