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Deutscher Temposünder darf nicht mehr auf Schweizer Strassen fahren

Bundesgericht

Deutscher Temposünder darf nicht mehr auf Schweizer Strassen fahren

13. Oktober 2023, 12:37 Uhr
Mehrfach ist ein Deutscher wegen überhöhter Geschwindigkeit verurteilt worden. Nun wurde ihm die Fahrerlaubnis für die Schweiz aberkannt. (Symbolbild)
© KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Ein deutscher Autofahrer, der mehrfach wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen verurteilt wurde, hat die Fahrerlaubnis für die Schweiz verloren. Das Bundesgericht bestätigt einen Entscheid der St. Galler Justiz, die vorsorglich seinen ausländischen Führerschein aberkannte.

Dem in Deutschland wohnhaften Beschwerdeführer wurde seit 2008 in der Schweiz viermal der Führerschein entzogen, weil er die Geschwindigkeit um 32 bis 40 km/h (abzüglich der Fehlermarge) überschritten hatte. Zuletzt wurde er 2021 in einer auf 60 km/h beschränkten Baustelle auf der A3 in der Nähe von Murg SG mit 96 km/h geblitzt.

Neben einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 150 Franken wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln hat das Strassenverkehrsamt des Kantons St. Gallen beschlossen, die Anerkennung des deutschen Führerscheins des Verurteilten vorsorglich zu widerrufen. Das Bundesgericht bestätigte diese Massnahme in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Gegen den guten Glauben verstossen

Das Bundesgericht wies die hervorgebrachte Kritik an der Zuverlässigkeit eines Radars und einer Signalisation bei einer Baustelle zurück. Ansonsten erinnerten die Richter daran, dass ein Strassenverkehrsamt den Führerschein eines Autofahrers entziehen kann, wenn ernsthafte Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Im Falle einer im Ausland wohnhaften Person kann die Anerkennung ihres Führerscheins in der Schweiz widerrufen werden.

Angesichts der wiederholten Verstösse des Beschwerdeführers hatten die St. Galler Behörden gemäss Bundesgerichtsurteil das Recht, solche Zweifel zu hegen. Ihr Entscheid sei daher nicht willkürlich. (Urteil 1C_536/2022 vom 25. Juli 2023)

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Oktober 2023 12:37
aktualisiert: 13. Oktober 2023 12:37