CS-AT1-Gläubiger reichen in USA Sammelklage gegen die Schweiz ein
Die Kläger wehren sich gegen die Anordnung der Finanzmarktaufsicht Finma bei der Notrettung der Credit Suisse durch die UBS vom 19. März 2023. Darin hatte die Finma angeordnet, die AT1-Anleihen der Credit Suisse auf null abzuschreiben. «Durch diese Anordnung griff die Schweiz unrechtmässig in die Eigentumsrechte der Kläger ein», monieren die Kläger, die sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben.
Die Schweiz habe den Verkauf der in Schieflage geratenen CS vermittelt und dafür die UBS als einzige verbleibende Schweizer Grossbank ausgewählt. Damit habe sie sich von ihrer Rolle als Finanzmarktregulator entfernt und sei als private Investmentbank aufgetreten und habe nationalen Interessen den Vorrang gegenüber rechtlichen Verpflichtungen eingeräumt, argumentierten die Kläger.
«Dabei liess die Schweiz weitere potenzielle Käufer unberücksichtigt. Darüber hinaus und um die Übernahme für die UBS so attraktiv wie möglich zu machen, hat die Schweiz die ausstehenden AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von rund 17,3 Milliarden Dollar ausgelöscht. Das war unnötig und verletzte die Rechte der Kläger», schrieben die Kläger in einem Communiqué.
Die Kläger fordern den Nennwert der AT1-Anleihen als Schadenersatz von der Schweiz ein. Die Klage wurde in New York eingereicht, wo die AT1-Anleihen der Kläger registriert, abgewickelt und schliesslich wertlos wurden. Konkret eingereicht wurde die Sammelklage vor dem Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York, wie es weiter hiess. Vertreten werden die Kläger von der US-Anwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan.
Finma sieht Vorgehen gerechtfertigt
AT1-Anleihen (AT1) sind nachrangige Anleihen, die im Zuge der Finanzkrise 2008 geschaffen wurden, um in Schieflage geratene Banken vor dem Zusammenbruch zu schützen. Sie werden dem Kernkapital einer Bank zugerechnet. Die Schuldpapiere können in Eigenkapital umgewandelt und abgeschrieben werden. Die Finma hatte am 19. März 2023 erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand für die Credit Suisse ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.
Die Finma-Verfügung hatte hohe Wellen geschlagen. Vor drei Monaten hat sich die Finanzmarktaufsicht in einem Schreiben an das Bundesverwaltungsgericht gegen die Veröffentlichung von vertraulichen Dokumenten gewehrt. Vertreter der Anleiheinvestoren hatten die Offenlegung der Unterlagen verlangt. Die Übermittlung vertraulicher Verfahrensunterlagen an die Beschwerdeführenden könnte das Vertrauen in die Finma erschüttern und damit einen Schaden für die Aufsichtstätigkeit verursachen, heisst es in dem Schreiben der Finma an das Gericht.
Auch im Ausland beschäftigt sich die Justiz mit dem Fall. Laut Medienberichten wollen Anwaltskanzleien aus verschiedenen asiatischen Ländern in diesem Zusammenhang Klagen gegen den Schweizer Staat vor internationalen Schiedsgerichten einreichen. Hinzu kommen Sammelklagen in den USA.