Corona-Widerstand gehört gemäss Urteil nicht ins Arbeitszeugnis
Die Lehrerin wollte nicht alle sanitarischen Regeln wie Maskenpflicht, Abstand und Vorgaben für Pool-Tests während der Corona-Pandemie mittragen. Dies sorgte für «verschärfte Probleme» mit ihren Vorgesetzten. Nachdem die Lehrerin daraufhin für 10 Monate krankgeschrieben war, wurde das Arbeitsverhältnis «einvernehmlich aufgelöst».
In einem Arbeitszeugnis hat dies jedoch keinen Platz, findet das Verwaltungsgericht in einem kürzlich publizierten Urteil. Der «sich verschärfende» Streit mit den Vorgesetzten dürfe nicht erwähnt werden, weil dies impliziere, dass es bereits vor der Pandemie Unstimmigkeiten gegeben habe, was nicht der Fall sei.
Arbeitszeugnisse müssten mit dem «Grundsatz des Wohlwollens» verfasst werden, hält das Verwaltungsgericht fest. Mit dem Hinweis auf die Differenzen während der Pandemie würde das Arbeitszeugnis aber «relativ abrupt mit einer negativen Beurteilung» abschliessen.
Auch die Krankschreibung muss gestrichen werden. Eine krankheitsbedingte Absenz von 10 Monaten falle im Verhältnis zur gesamten Anstellungsdauer von sieben Jahren nicht ins Gewicht, findet das Verwaltungsgericht. Die Schule, in der sie angestellt war, muss nun ihr Arbeitszeugnis ändern.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.