Bundesrat will minderjährig Verheiratete besser und länger schützen
Zudem sollen Regelungen im internationalen Privatrecht verstärkt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ergebnisse aus der Vernehmlassung diskutiert und die Botschaft ans Parlament verabschiedet, wie er mitteilte.
Laut geltendem Recht können Ehen mit minderjährig Verheirateten nicht mehr für ungültig erklärt werden, wenn die betroffene Person mit 18 Jahren volljährig geworden ist. Künftig soll dies bis zum 25. Geburtstag möglich sein. Für diese Änderung muss das Zivilgesetzbuch angepasst werden.
Erzwungene Ehen und Ehen mit Minderjährigen sind in den vergangenen Jahren vermehrt ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt. In der Schweiz zählten Behörden in einer Erhebung zwischen 2013 und 2017 insgesamt rund 350 Verdachtsfälle ungültiger Ehen wegen Zwang oder Minderjährigkeit.