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Bundesrat offen für nationale Regelung gegen Konversionsmassnahmen

Sexualität

Bundesrat offen für nationale Regelung gegen Konversionsmassnahmen

2. September 2026, 11:24 Uhr
In seinem Bericht bezieht sich der Bundesrat auf eine Studie, in der neun Prozent der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen angaben, mindestens einmal mit Versuchen einer Konversionstherapie konfrontiert worden zu sein. (Archivbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Der Bundesrat erachtet eine einheitliche Regelung gegen sogenannte Konversionsmassnahmen als sinnvoll. Das geltende Recht biete zwar bereits einen weitreichenden Schutz, doch der kantonale Flickenteppich mache eine Regelung auf Bundesebene prüfenswert.

Verschiedene Kantone haben zusätzlich zu den bestehenden Regulierungen eigene verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen oder entsprechende Gesetzesvorhaben eingeleitet, wie der Bundesrat in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht festhielt.

Aufgrund der begrenzten Datenlage könne nicht genau beziffert werden, wie verbreitet Konversionsmassnahmen in der Schweiz sind. Solche Praktiken könnten je nach Fall erhebliches psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände verursachen und das Selbstwertgefühl sowie die sozialen Beziehungen beeinträchtigen.

Konversionstherapien haben zum Ziel, die sexuelle Orientierung von lesbischen, schwulen, bisexuellen oder transgeschlechtlichen Menschen umzupolen. Der Bundesrat lehnt diese Praktiken klar ab und verurteilt diese.

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. September 2026 11:24
aktualisiert: 2. September 2026 11:24