Bundesrat liegt Konzept für die Aufhebung des Schutzstatus S vor
Der im März 2022 nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zunächst für ein Jahr aktivierte Schutzstatus S sei rückkehrorientiert, heisst es in der Mitteilung vom Freitag. Er gewähre nur vorübergehenden Schutz bei einer schweren allgemeinen Gefährdung.
Auch wenn eine sichere Rückkehr in die Ukraine nicht absehbar sei, hätten das Justiz- und Polizeidepartement, das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die Kantone den Auftrag erhalten, rechtliche, organisatorische und verfahrenstechnische Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen künftigen Aufhebung des Schutzstatus S zu prüfen.
Im November 2022 entschied der Bundesrat, den Status S bis mindestens 4. März 2024 nicht aufzuheben. Wie es danach mit dem Status S weitergehen soll, will der Bundesrat in den kommenden Wochen entscheiden.