Prozess
Bundesgericht stützt umstrittene Zürcher Klasseneinteilung
Das Bundesgericht hält es für zulässig, wenn ein Mädchen in eine Klasse eingeteilt wird, in der es vorwiegend Buben hat. (Symbolbild)
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Das Bundesgericht hat die individuelle Lernförderung von Schulkindern höher gewichtet als eine ausgewogene Geschlechterverteilung. Es wies die Beschwerde von Eltern ab, deren Tochter einer Klasse mit starkem Bubenüberschuss zugeteilt worden war.
Die Schule in einer Zürcher Gemeinde durfte das Mädchen mit Lernschwierigkeiten zusammen mit ihrer Lernpartnerin einteilen, wie das Bundesgericht am Mittwoch mitteilte. Dass die Drittklässlerin in einer Halbklasse mit elf Knaben und nur einem weiteren Mädchen sitzt, verletzt keine Rechte.
Den Schulen steht bei der Zuteilung ein Ermessensspielraum zu. Ist eine Ausgewogenheit der Geschlechter nicht möglich, darf die gezielte Lernförderung Vorrang haben. (Urteil 2C_690/2025 vom 12. Juni 2026)