Bundesgericht bestätigt Sicherheitshaft für Brian
Es schreibt jedoch in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Zürcher Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung der aktuellen Strafuntersuchung derart lange gewartet habe. Die zeitlichen Umstände des vorliegenden Falles würden gewisse Fragen aufwerfen.
Das Gericht bezieht sich damit auf die späte Eröffnung der Untersuchung und die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft die neuerliche Haft gerade einmal drei Tage vor der geplanten Haftentlassung im vorausgehenden Verfahren habe erneuern lassen.
Die angeordnete Sicherheitshaft ist laut Bundesgericht mit der Strafprozessordnung vereinbar und verstösst nicht gegen das Recht auf Freiheit. Die ungünstige Prognose der Vorinstanz bezüglich des Rückfallrisikos sei nicht «geradezu unhaltbar».