Bundesgericht bestätigt Planungszone im Seeufergebiet Wollishofen
Das Bundesgericht hält in einem am Dienstag publizierten Urteil fest, es bestehe entgegen der Auffassung der Kibag Immobilien ein öffentliches Interesse an einer Planungszone. Damit werde sichergestellt, dass für die in einem Masterplan vorgesehene planerische Neuordnung für das Gebiet Seeufer Wollishofen durchgedacht werden könne, ohne dass sie durch Bauten oder andere Vorhaben verunmöglicht werde.
Die Baudirektion des Kantons Zürich erliess die Planungszone 2023 auf Gesuch des Zürcher Stadtrats. Die Idee ist, Raum für Erholung und Wohnen zu schaffen, sowie eine Gewerbe- und Industriezone. Die Planungszone wurde vorerst für drei Jahre erlassen. Sie kann um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Das Zürcher Baurekursgericht hiess im Mai 2024 einen Rekurs der Kibag gegen die Planungszone gut. Das Verwaltungsgericht kippte diesen Entscheid jedoch wieder. Das Unternehmen argumentierte unter anderem damit, dass die geänderte Bau- und Zonenordung (BZO) für das Gebiet erst 2018 in Kraft getreten sei und es darauf habe vertrauen dürfen.
Überprüfung angebracht
Das Bundesgericht stützt in diesem Punkt jedoch die Sicht der Vorinstanz. Bei der letzten BZO-Änderung sei lediglich eine geringfügige technische Änderung vorgenommen worden. Die ursprüngliche BZO stamme aus dem Jahr 1999.
In der Regel seien solche Zonenordnungen aufgrund der Veränderungen jeweils nach rund 15 Jahren zu überprüfen und allenfalls zu überarbeiten. Je länger also ein Plan in Kraft sei, um so eher müsse ein Grundeigentümer mit einer Änderung rechnen und könne sich somit nicht auf den Vertrauensschutz stützen. (Urteil 1C_209/2025 vom 15.12.2025)