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Bund will Nacht-Transport lebender Tiere generell zulassen

Strassenverkehr

Bund will Nacht-Transport lebender Tiere generell zulassen

14. Mai 2025, 10:30 Uhr
Damit Tiere im Sommer nicht unter der Hitze leiden, sollen sie künftig in der Schweiz generell auch in der Nacht transportiert werden können. (Archivbild)
© KEYSTONE/DPA/ULRICH PERREY
In der Schweiz sollen künftig lebende Tiere generell nachts transportiert werden können, wegen der Zunahme von Hitzetagen. Heute sind nur die Transporte von Schlachttieren und Sportpferden generell vom Sonntags- und Nachtfahrverbot ausgenommen.

Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verkehrsregelnverordnung in eine Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Landesregierung will aus Gründen des Tierschutzes weitere Ausnahmen des Sonntags- und Nachtfahrverbots in diesem Sinn ermöglichen.

In jüngster Zeit hätten sich kritische Stimmen im Zusammenhang mit dem Tierwohl bei gewissen, tagsüber durchgeführten Strassentransporten gehäuft, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen.

Zur Vernehmlassungsvorlage gehören auch Anpassungen der Bestimmungen für die Bewilligung von Ausnahmefahrzeugen und -transporte. Und nachdem das Parlament das Verbot für Rundstreckenrennen im Strassenverkehrsgesetz aufgehoben hat, sollen solche Anlässe künftig mit einer Bewilligung der Kantone stattfinden können.

Quelle: sda
veröffentlicht: 14. Mai 2025 10:30
aktualisiert: 14. Mai 2025 10:30