Betrunkene überfahren: Zürcher Gericht spricht Autofahrer frei
Für die Anklage und die Rechtsanwältin der Opferfamilie war klar, dass der Autofahrer seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Er hätte die Frau auf der gut ausgeleuchteten, geraden Strasse sehen müssen. Doch sei er wohl abgelenkt gewesen oder habe nicht auf die Fahrbahn geblickt. «Bei genügender Aufmerksamkeit hätte er anhalten und den Unfall vermeiden können.»
Die Verteidigerin des Beschuldigten hatte einen Freispruch verlangt. Die Frau, dunkel gekleidet und mit dunklen Haaren, sei in der regnerischen Nacht gar nicht sichtbar gewesen. Ihr Mandant sei im Tempo-50-Bereich nur 40 km/h gefahren; er habe nicht mit einer auf der Fahrbahn liegenden Person rechnen müssen.
Das Gericht sah es gleich: Für mangelnde Aufmerksamkeit gebe es keine Beweise, es liege keine Sorgfaltspflichtverletzung vor.