Baumschutz
Beschwerde gegen St. Galler Baumschutzgebiete abgewiesen
In der Stadt St. Gallen können Bäume besser geschützt werden. Eine Beschwerde gegen eine Zonenplanänderung, die in bestimmten Gebieten eine Bewilligungspflicht für das Fällen grösserer Bäume vorsieht, wurde abgelehnt. Die Bestimmungen treten auf den 1. November 2024 in Kraft.
Das kantonale Bau- und Umweltdepartement habe die Rechtmässigkeit der Zonenplanänderung bestätigt und den Rekurs abgewiesen, teilte die Stadt am Montag mit.
Am 12. März 2023 war an einer städtischen Abstimmung die Erweiterung des Bauschutzes mit 66 Prozent Ja-Stimmen bewilligt worden. Konkret können damit in bestimmten Gebieten nur noch Bäume ohne Bewilligung gefällt werden, wenn deren Umfang einen Meter über dem Boden weniger als 80 Zentimeter beträgt.
Dagegen wehrte sich unter anderem der Hauseigentümer-Verband. Bezweifelt wurde die rechtliche Zulässigkeit der Zonenplanänderung. Mehrere Gruppierungen reichten nach der Abstimmung einen Rekurs beim Kanton ein, dessen Entscheid nun rechtskräftig ist.