Berner Obergericht verurteilt Brasilianer zu langer Freiheitsstrafe
Der gebürtige Brasilianer hatte zugegeben, das Opfer in seiner Wohnung in Bern-Bethlehem umgebracht zu haben. Der neue Freund seiner Ex-Frau habe ihn provoziert, da sei der Streit aus dem Ruder gelaufen. Er habe sich von dem Mann bedroht gefühlt und mit einem Messer zugestochen.
Wie die erste Gerichtsinstanz schenkte auch das Obergericht dieser Tatversion keinen Glauben. Von Provokationen durch das Opfer könne keine Rede sein. Der Angeklagte habe den Nebenbuhler nicht in einem Streit, sondern einfach hinterrücks erstochen. Der Täter habe absolut rational gehandelt.
Das Obergericht bestätigte die erstinstanzlich ausgefällte Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten sowie den Landesverweis von 15 Jahren.