Behörden planen Ausreisefristen und Rückkehrhilfen für Geflüchtete
Am Freitag nahm der Bundesrat ein provisorisches Konzept zur Aufhebung des Status S zur Kenntnis. Zugleich versicherte er, dass das Konzept kein Präjudiz für eine Aufhebung des Status S sei und eine sichere Rückkehr in die Ukraine nicht absehbar sei. Der Bundesrat will sich zudem mit der EU abstimmen.
Wird der Status S aufgehoben, soll die Ausreisefrist weder zu lang noch zu kurz sein, heisst es im Konzept. Es ist von einer Richtgrösse von sechs bis neun Monaten die Rede.
Die Bereitschaft der Geflüchteten, zurückzukehren, hänge von der Dauer des Krieges ab, heisst es weiter im Konzept. Angedacht sind finanzielle Rückkehrhilfen; im Konzept wird empfohlen, jenen mehr Geld zu geben, die am Anfang der Ausreisefrist die Schweiz verlassen. Bei späteren Ausreisen soll der Betrag reduziert werden.