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Bedingte Geldstrafe für Baselbieter Migrationsbeamtin gefordert

Prozess

Bedingte Geldstrafe für Baselbieter Migrationsbeamtin gefordert

22. Juni 2026, 09:30 Uhr
Eine wegen Amtsmissbrauchs beschuldigte Amtsleiterin will vor dem Strafgericht in Muttenz BL keine Aussagen machen. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Strafgericht in Muttenz eine bedingte Geldstrafe von 3200 Franken für eine ehemalige Migrations-Abteilungsleiterin gefordert. Sie hielt nur teilweise an ihrer Anklage fest.

So plädierte die Staatsanwältin bei zwei Punkten aus der Anklageschrift für Freisprüche - beim Vorwurf der Rassendiskriminierung sowie beim Vorwurf, Menschen zum Verzicht auf Prämienverbilligungen aufgefordert zu haben.

Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer an Schuldsprüchen in drei Punkten fest: An der Anklage wegen Amtsmissbrauchs in zwei Fällen sowie wegen Amtsgeheimnisverletzung.

Die beschuldigte ehemalige Abteilungsleiterin machte vor Gericht keine Aussagen zu den Vorwürfen.

Die heute 49-jährige, ehemalige Migrationsbeamtin soll zwischen 2020 und 2024 ihre Amtsgewalt wiederholt missbraucht haben. Sie wird beschuldigt, Ausländerinnen und Ausländer mit frei erfundenen und rechtswidrigen Sanktionen schikaniert zu haben.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. Juni 2026 09:30
aktualisiert: 22. Juni 2026 09:30