News
Schweiz

Autolenker wegen Geisterfahrt auf der A3 in Zürich vor Gericht

Verkehrsdelikte

Autolenker wegen Geisterfahrt auf der A3 in Zürich vor Gericht

11. Juni 2024, 04:31 Uhr
Auf einer Strecke von 11 Kilometern fuhr ein ehemaliger Chauffeur auf der falschen Seite der A3. Als Grund dafür gab er an, dass er Bauchschmerzen gehabt habe. Am Dienstag steht er vor Gericht. (Symbolbild)
© Keystone/GAETAN BALLY
Ein 64-jähriger ehemaliger Chauffeur muss sich heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er war auf einer Strecke von 11 Kilometern als Geisterfahrer auf der A3 unterwegs. Er habe Bauchschmerzen gehabt, gab er als Grund dafür an.

Seine Geisterfahrt vollbrachte der Jamaicaner am 9. März 2021, als er von seinem damaligen Wohnort im Kanton Zürich nach Netstal GL fahren wollte. Auf der A3 in Richtung Chur merkte er irgendwann, dass er die Autobahnausfahrt Netstal verpasst hatte.

Anstatt die A3 bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen, hielt er mitten im Kerenzerberg-Tunnel an, wendete in einer Nische und fuhr zurück. Er habe Bauchschmerzen gehabt, gab er danach zu Protokoll.

11 Kilometer auf der falschen Seite

Auf einer Strecke von 11 Kilometern blieb er auf der falschen Seite - vorbei an der Raststätte Glarnerland und zahlreichen korrekt fahrenden Autos. Ein Lenker rief ihm zu, dass er auf der falschen Seite fahre, allerdings liess er sich davon nicht beirren. In Bilten wendete er erneut auf der Autobahn und verliess sie schliesslich über die Ausfahrt.

Er habe wissentlich und willentlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Toten in Kauf genommen, schreibt die Staatsanwaltschaft dazu. Dabei hätte er jederzeit sein Auto auf den Pannenstreifen lenken können. Dort hätte er den Warnblinker einstellen und die Polizei um Hilfe bitten können.

Grundsätzlich geständig

Die Staatsanwaltschaft fordert für den ehemaligen Chauffeur wegen qualifizierter, grober Verkehrsregelverletzung eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, bei einer Probezeit von 3 Jahren.

Der Prozess wird im abgekürzten Verfahren geführt. Das bedeutet, dass der Jamaicaner grundsätzlich geständig ist und der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft nach einer kurzen Befragung des Bezirksgerichtes auch zum endgültigen Urteil werden dürfte.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. Juni 2024 04:31
aktualisiert: 11. Juni 2024 04:31
redaktion@radiocentral.ch