Aufsichtskommission empfiehlt Lehren aus der Zertifikatspflicht
Der Bundesrat weitete Anfang Dezember 2021 die Zertifikatspflicht auf zahlreiche Anlässe aus und ermöglichte die 2G-Regel: Öffentliche Einrichtungen konnten nur Geimpfte und von Covid-19-Genesene zulassen, und auch Veranstalter konnten das so handhaben.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am Beispiel der ausgeweiteten Zertifikatspflicht untersucht, wie sich die zuständigen Behörden vergewisserten, dass verfassungsrechtliche Kriterien erfüllt waren. Grundlegende Mängel erkannte sie bei diesen Abklärungen nicht.
Gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch empfiehlt die GPK-N aber Lehren. Etwa soll der Bundesrat prüfen, ob der gesetzliche Rahmen für die unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund des Impfstatus präzisiert werden sollte.