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Auch Elektrolastwagen unterliegen künftig der Schwerverkehrsabgabe

Güterverkehr

Auch Elektrolastwagen unterliegen künftig der Schwerverkehrsabgabe

3. Juni 2026, 10:17 Uhr
Die Migros wird ab 2031 für diesen Lastwagen auch LSVA zahlen müssen. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Auch elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lastwagen unterstehen künftig in der Schweiz der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat entschieden. Die neue Abgabe gilt ab dem Jahr 2031.

Im Jahr 2031 erhalten elektrisch und mit Wasserstoff angetriebene Lastwagen einen Rabatt von mindestens 70 Prozent und im Jahr 2032 einen solchen von mindestens 50 Prozent. Der Ständerat schloss sich bei diesen Rabatten der Position des Nationalrats an.

Die Rabatte werden gewährt zur weiteren Förderung der elektrisch und mit Wasserstoff betriebenen Lastwagen.

Der Bundesrat schlug eine Weiterentwicklung der LSVA vor, damit der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Derjenige Teil der LSVA, der an den Bund geht, fliesst nämlich zu einem Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds.

Der Bundesrat wollte die E-Lastwagen schon ab 2029 - mit einem Rabatt - der LSVA unterstellen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 3. Juni 2026 10:17
aktualisiert: 3. Juni 2026 10:17