Bundesgericht
Ablehnung von AHV-Beschwerden zeichnet sich ab
In der Diskussion der öffentlichen Beratung des Bundesgerichts zu den Beschwerden gegen die AHV-Abstimmung zeichnet sich eine Ablehnung der Beschwerden ab. Bisher haben sich drei Richterpersonen für eine Abweisung ausgesprochen.
Ein weiterer Richter hat beantragt, nicht auf die Beschwerden einzutreten, weil die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.
Das Richtergremium hat noch nicht abgestimmt und die Beratung ist noch nicht abgeschlossen.