Ab 2024 wird AHV-Revision mit höherem Frauen-Rentenalter umgesetzt
Da die Reform ab 2024 umgesetzt wird, gehören zwischen 1961 und 1969 geborene Frauen zu den Übergangsjahrgängen. Gehen sie nicht vorzeitig in Pension, erhalten sie einen Zuschlag auf ihre AHV-Rente. Lassen sie sich vorzeitig pensionieren, wird ihnen die Rente weniger stark gekürzt als normalerweise.
Der Bundesrat hat am Mittwoch festgelegt, dass der Zuschlag auf die Rente der Frauen der Übergangsjahrgänge auf Grund des bis zum Erreichen des Renten-Referenzalters erzielten durchschnittlichen Jahreseinkommens festgelegt wird. Der Beitrag wird lebenslang in unveränderter Höhe ausbezahlt.
Frauen der Übergangsjahrgänge, die sich vorzeitig pensionieren lassen, wird die AHV-Rente weniger stark gekürzt. Die Sätze werden nach drei Einkommensklassen abgestuft.