1,2 Prozent Teuerungsausgleich für Angestellte der Stadt Zürich
Die Höhe des Teuerungsausgleichs wurde auf Basis des Konsumentenpreis-Index von Ende Februar bestimmt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Index einen Stand von 105,8 Punkten, das sind 1,2 Prozent mehr als Ende Februar des Vorjahres.
Dass die städtischen Angestellten bis Mitte März auf diese Information warten mussten, liegt an der Berechnungsweise: Während der Kanton Zürich den Landesindex der Konsumentenpreise von Ende August 2023 verwendete, berechnete die Stadt den Teuerungsausgleich anhand der Konsumentenpreise zwischen Februar 2023 und Februar 2024.
Die kantonalen Angestellten erhielten die Information deshalb früher - und sie profitieren auch mehr. Der Kanton zahlt seinen Angestellten einen Teuerungsausgleich von 1,6 Prozent.