Zuger Gemeinden erhalten bei illegalen Bauten fachliche Hilfe
Die neue Fachstelle im Teilzeitpensum werde im Amt für Raum und Verkehr untergebracht, teilte die Baudirektion des Kantons Zug am Dienstag mit. Sie solle zu einem einheitlichen Vollzug beitragen und diesen bei den illegalen Bauten ausserhalb von Bauzonen stärken.
An der baupolizeilichen Zuständigkeit ändert sich nichts. Diese verbleibe bei den Gemeinden, teilte die Baudirektion mit.
Der Regierungsrat hat zudem eine neue Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung auf den 1. August in Kraft gesetzt. Dabei geht es um Bauten ausserhalb der Bauzone. Inhaltlich seien die Regelungen mehrheitlich durch das Bundesrecht vorgegeben, teilte die Baudirektion mit.
Der Regierungsrat erliess die neuen Normen als dringliche Einführungsverordnung. Begründet wurde dies in der Mitteilung mit dem «engen Zeitplan». Die neuen Bestimmungen des Bundes waren bereits am 1. Juli in Kraft getreten.