Wolfsschutzorganisation reicht Beschwerde beim Kanton Schwyz ein
Die Schwyzer Regierung hatte vor etwas mehr als zwei Wochen den Abschuss von vier der sechs Welpen des Chöpfenbergrudels, das im Wägital lebt, verfügt. Die Wolfsregulierung gilt vom 1. September 2026 bis 31. Januar 2027.
Laut CHWolf ist die Wolfsfamilie in diesem Jahr «in keiner Weise negativ aufgefallen». Es seien keine Nutztiere aus «ausreichend geschützten Herden gerissen», so die Organisation. Auch Gefährdungen von Menschen seien nicht bekannt.
Die Wolfsschutzorganisation hält die Abschussverfügung für «nicht verhältnismässig», respektlos gegenüber der Natur, ethisch unhaltbar und nicht mit dem Gesetz und internationalen Übereinkommen vereinbar, hiess es weiter.
Eine präventive Rudelregulierung sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn ein Schaden oder eine Gefährdung von Menschen verhindert werden soll und «zumutbare Schutzmassnahmen» nicht ausreichten, so CHWolf.