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Urner Regierung will Öffentlichkeitsgesetz ausweiten

Öffentlichkeitsgesetz

Urner Regierung will Öffentlichkeitsgesetz ausweiten

9. Februar 2024, 11:18 Uhr
Die Urner Regierung will das Öffentlichkeitsprinzip der kantonalen Verwaltung auf die kommunale Ebene ausweiten. (Archivbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Urner Regierung hat sich für eine Ausweitung des Öffentlichkeitsprinzips der kantonalen Verwaltung auf die kommunale Ebene ausgesprochen. Sie beantragt dem Landrat eine entsprechende Motion als erheblich zu erklären.

Das Ziel der Vertrauensbildung werde mit einer Anpassung des Öffentlichkeitsgesetzes an die gewandelten Bedürfnisse der Bevölkerung erfüllt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Motion von FDP-Landrat Ludwig Loretz am Freitag. Weiter habe sich bisher der administrative, personelle und finanzielle Aufwand für den Vollzug in Grenzen gehalten.

Loretz forderte in seiner Motion weiter, dass im Öffentlichkeitsgesetz zeitgemässe Anpassungen vorgenommen werden. Beispielsweise soll eine Informationsanfrage auf elektronischem Wege möglich werden. Auch will er Bestimmungen, die den Zugang zu amtlichen Dokumenten mit anonymisierten Teilen ermöglicht. Dies solle verhindern, das schützenswerte Personendaten öffentlich zugänglich gemacht werden.

Als weiteren Punkt beantragt er, die Rolle des Datenschutzbeauftragen zu stärken. Dieser solle bei allfälligen Einigungsversuchen zwischen den Parteien eine leitende Funktion übernehmen.

Wird die Motion vom Landrat erheblich erklärt, wird eine Revision des Öffentlichkeitsgesetzes nötig. Die Ausgestaltung dessen einschliesslich der Vorgaben des Motionärs würden mit einer Vernehmlassung erarbeitet.

Quelle: sda
veröffentlicht: 9. Februar 2024 11:18
aktualisiert: 9. Februar 2024 11:18
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