Staatsanwalt spricht in Bülach von brutalen Taten der Beschuldigten
«Wir wollten zu Geld kommen, ohne etwas machen zu müssen», sagte der 29-jährige Beschuldigte. Er habe von einem Kollegen von der Datingplattform erfahren und sich ein Profil eingerichtet. Anschliessend habe er jene homosexuellen Männer gedatet, die ihm Geld angeboten hätten.
Vorher habe er sich mit seinem Komplizen, dem 23-Jährigen Beschuldigten, im Wald verabredet. Dieser habe dort die gedateten Männer mit einer Waffe bedroht und geschlagen. «Bereits nach dem ersten Date habe ich ihm gesagt, dass ich nicht einverstanden bin, dass er die Männer schlägt und tritt», sagte der Beschuldigte in knappen Worten. Es tue ihm leid, was er gemacht habe. Heute würde er das nicht mehr tun.
Der 23-Jährige schwieg während der Befragung mehrheitlich. Er sagte nur, dass er die Taten bereue.
Beschuldigte hatten ihre Rollen
Die drei geschädigten homosexuellen Männer hätten im Vorfeld eindrücklich zu Protokoll gegeben, was ihnen die beiden Beschuldigten im Wald angetan haben, sagte der Staatsanwalt vor Gericht in Bülach. Sie hätten geschildert, wie sie im Wald überfallen wurden, zu Boden gezwungen, getreten und geschlagen wurden. Anschliessend wurden sie beraubt.
Der Staatsanwalt sprach von einem «brutalen und gezielten Vorgehen» der beiden Beschuldigten. Während der 29-Jährige die Rolle des Sexlockvogels eingenommen habe, sei der 23-Jährige der Mann fürs Grobe gewesen. Sie hätten sich also zusammengeschlossen, um gemeinsam die Taten zu begehen.
Es habe sich dabei jedoch nicht um eine bandenmässige Tatbegehung gehandelt, sagte die Verteidigerin und der Verteidiger. Die Verteidigerin des 29-Jährigen machte geltend, dass ihr Mandant die Gewalttaten im Wald nicht begangen habe, sondern der 23-jährige Komplize diese durchgeführt habe. Der Verteidiger des 23-Jährigen sagte, dass sein Mandant nur Mitläufer gewesen sei. Der 29-Jährige habe die Idee gehabt und das Profil auf der Datingplattform erstellt.
Einzeltaten statt Plan
Die beiden Beschuldigten hätten nicht mehrere Überfälle geplant, sondern Einzeltaten begangen. Sie seien kein professionelles Täterteam gewesen, waren sich die Verteidiger einig.
Sie plädierten zwar auf schuldig, jedoch mit wesentlich milderen Gefängnisstrafen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der 29-Jährige solle zu 22 Monaten verurteilt werden, der 23-Jährige «angemessen». Gemeint war damit deutlich unter zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Die Beschuldigten mussten sich am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten. Wegen mehrfachen bandenmässigen Raubes und der strafbaren Vorbereitungshandlung zu Raub beantragte die Staatsanwaltschaft für den 23-jährigen Brasilianer eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren und eine Landesverweisung von 12 Jahren. Der 29-Jährige soll mit einer Freiheitsstrafe von 11,5 Jahren und einer Busse von 1000 Franken bestraft werden.