St. Galler Staatsanwaltschaft büsst Mann wegen KI-veränderten Fotos
Der Mann veröffentlichte die KI-veränderten Bilder auf der Plattform Tiktok. Damit gab er sich als jene Frau aus, deren Bilder er zuvor im Internet kopiert und verändert hatte. Daraufhin habe er an das echte Profil der Frau eine Anfrage geschickt, sodass sie die Bilder von sich in Unterwäsche zur Kenntnis nahm, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht.
Der Mann habe in der Absicht gehandelt, die Frau zu schädigen und ihre Ehre anzugreifen. Die Staatsanwaltschaft sah die Straftatbestände des Identitätsmissbrauchs und der Beschimpfung als erfüllt.
Der Identitätsmissbrauch ist in der Schweiz seit September 2023 ein Straftatbestand. Es geht dabei um die Verwendung der Identität einer anderen Person ohne deren Einwilligung, um dieser zu schaden oder um sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen.
Nebst der Busse muss der Mann Gebühren der Staatsanwaltschaft und der Polizei von 700 Franken bezahlen. Die Frau machte ihrerseits eine Genugtuung in der Höhe von 2500 Franken geltend. Die Staatsanwaltschaft verwies sie diesbezüglich auf den Zivilweg.