St. Galler Regierung will keine Chip-Pflicht für Katzen einführen
In der Schweiz gebe es bis zu 300'000 verwilderte oder streunende Katzen, schrieb GLP-Kantonsrat Andreas Bisig in seinem Vorstoss. «Unkastrierte Freigänger-Katzen von Privatpersonen» sorgten zusammen mit herrenlosen Tieren ständig für weiteren Nachwuchs. Trotzdem finde bei Katzen «keine sachgemässe Populationskontrolle» statt.
Kastrationskampagnen fielen in die Kompetenz der Kantone. Der Kanton St. Gallen unterstütze zwar solche Programme für streunende Katzen in den Gemeinden. Dies reiche aber nicht aus. Bisig schlägt als Massnahme eine Chip-Pflicht für Katzen vor.
1100 tote Katzen auf Autobahnen
Zuständig für den Vorzug des Tierschutzes sei das kantonale Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV), heisst es in der Antwort der Regierung. Wenn festgestellt werde, dass sich Katzen übermässig vermehrten und die Halterinnen und Halter keine adäquaten Massnahmen träfen, könnten die Kastration oder Sterilisation angeordnet werden.
Eine Abwälzung der Kosten für die Kennzeichnung und Registrierung der Katzen auf deren Besitzerinnen und Besitzer wäre «sicher möglich und notwendig». Bei streunenden oder herrenlosen Katzen sei dies jedoch nicht möglich. Allgemein würde die Einführung der Chip-Pflicht «einen administrativen und finanziellen Aufwand generieren».
Seit 2009 sind im Kanton St. Gallen 13 verwilderte Hauskatzen erlegt worden, vorwiegend in der Nähe von Naturschutzgebieten oder Federwildschongebieten. Zwischen 2008 und 2022 seien vom Unterhaltsdienst der Autobahnen 1100 tote Katzen gemeldet worden.
Die Regierung bezweifelt ohnehin, dass kantonale Regelungen für Katzen überhaupt möglich wären. Die Tierschutz-Gesetzgebung sei Sache des Bundes.