St. Gallen schränkt Wasserentnahme aus Bächen und Weihern ein
Die Pegelstände der Flüsse und Seen hätten an vielen Orten saisonale Tiefststände erreicht, teilte das St. Galler Bau- und Umweltdepartement am Freitag mit. Zudem sei das Wasser in manchen Flüssen und Bächen für Wasserlebewesen lebensbedrohlich warm.
Deshalb schränke das Amt für Wasser und Energie den Wasserbezug für den Gemeingebrauch aus kleineren Oberflächengewässern ab Samstag bis auf Weiteres ein, heisst es. In den betroffenen Regionen bestehe eine erhebliche Gefahr durch Trockenheit.
Die Beschränkung bedeutet, dass Wasserentnahmen ohne Bewilligung verboten sind. Ausgenommen sind kurze Wasserentnahmen für Viehtränkestellen. Normalerweise sind Entnahmen bis 50 Liter pro Minute generell zulässig, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen.
Das Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche. Ausgenommen sind der Bodensee, der Zürichsee/Obersee, der Alpenrhein, der Alte Rhein bei Diepoldsau, der Rheintaler Binnenkanal, der Linthkanal und die Thur bis Wattwil. Aus diesen Gewässern darf weiterhin Wasser bezogen werden.
Je nach Wetterentwicklung wird der Kanton die Einschränkungen auf weitere Regionen ausdehnen. Damit sich die Lage entspanne, brauche es flächendeckenden und lang anhaltenden Regen, schreibt das Bau- und Umweltdepartement. Das Gebot, haushälterisch mit Wasser umzugehen, gelte unabhängig von der aktuellen Situation.