Solarpflicht bei Dachsanierungen soll im Kanton Luzern nicht fallen
Der Regierungsrat lehnt eine Motion von SVP-Kantonsrat Fabian Stadelmann ab. In seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort weist er darauf hin, dass die Pflicht, nicht nur bei Neubauten die Sonnenenergie zu nutzen, sondern auch bei Dachsanierungen, erst seit gut einem Jahr gelte. Eine erneute Änderung würde gegen die Planungssicherheit verstossen.
Stadelmann argumentierte, dass die neue Regelung zu stark in das Eigentum des Hausbesitzers eingreife. Die baulichen und technischen Voraussetzungen seien bei bestehenden Bauten nicht immer optimal, führte er aus. Gleiches gelte für die wirtschaftlichen Voraussetzungen der Eigentümer.
Stadelmann will, dass die Photovoltaik durch Anreize und nicht durch gesetzliche Pflichten gefördert wird. Dem widerspricht aber der Regierungsrat. Der Kanton Luzern könnte ohne eine Pflicht sein Solarenergieziel nicht erreichen, erklärte er.
Dieses Ausbauziel sieht vor, dass Luzern bis 2050 75 Prozent des Solarpotentials der Dächer nutzt. Es müsse deswegen auf jedem sinnvoll nutzbaren Dach eine Photovoltaikanlage montiert werden, erklärte die Kantonsregierung.
Der Regierungsrat führte weiter aus, dass die Pflicht bei Dachsanierungen nicht absolut gelte. Im Vollzug werde auf technische und wirtschaftliche Gegebenheiten Rücksicht genommen. Auch würden bei Dachsanierungen weniger strenge Vorschriften gelten als bei Neubauten.