Schwyzer Regierung will keine Ombudsstelle schaffen
Die Regierung befürchtet, dass durch die Schaffung einer Ombudsstelle die Bürgernähe verloren geht, wie sie in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Motion von drei Kantonsräten der SP, Mitte und SVP schreibt, welche die Schaffung einer Ombudsstelle fordern. Sie empfiehlt, die Motion nicht erheblich zu erklären.
Laut den Motionären solle die Stelle bei Problemen, Missverständnissen oder Konflikten zwischen Bevölkerung und Verwaltung als neutrale Beraterin fungieren. Und überprüfen, ob die Ratsuchenden von der Verwaltung rechtmässig und verhältnismässig behandelt wurden. Die Ombudsstelle soll jedoch keine Entscheidungsbefugnis haben und das Angebot soll kostenlos und niederschwellig zugänglich sein.
Kurze Wege
In ihrer Antwort weist die Regierung darauf hin, dass bereits heute die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit hätten, ihre Anliegen bei den Milizpolitikern und Milizpolitikerinnen zu platzieren. Die Wege zu den politischen Entscheidungsträgern seien kurz.
Weiter befürchtet die Regierung, das eine solche Stelle die Abläufe verkompliziere, hohe Kosten verursache und die Bürokratisierung erweitere. Eigentlich rechtliche Anliegen könnten bereits im Rahmen des umfassend ausgestalteten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahrens mit verhältnismässig tiefen Anforderungen und Kosten auf sämtlichen Staatsebenen effizient geltend gemacht werden.
Kantone wie Zürich, Freiburg, Genf, Waadt oder auch der Nachbarkanton Zug verfügten gemäss Mitteilung bereits über eine Ombudsstelle. Die Motionäre raten der Regierung, sich am Zuger Modell zu orientieren. Diese gliedere ihren Zuständigkeitsbereich in externe und verwaltungsinterne Fälle.