Schwyzer Regierung plant Lockerungen für Amateurfunkantennen
Der Motionär forderte eine Änderung im kantonalen Planungs- und Baugesetz. Antennen für den Amateurfunkdienst sollten nur noch meldepflichtig sein. Auch der Ersatz bestehender Antennen sollte ohne Baubewilligung möglich sein.
Bei Stromausfällen oder Naturkatastrophen, wenn Mobilfunk- und Datennetze ausfallen, könnten lizenzierte Funkamateure wichtige Verbindungen herstellen, schrieb Keller. Damit der Notfunk im Ernstfall funktioniere, müssten Antennen dauerhaft montiert und getestet sein. Heute verlange der Kanton dafür teure und aufwendige Baugesuche. Der Bund erlaube den Kantonen bereits vereinfachte Verfahren.
Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen und beantragt dem Kantonsrat, den Vorstoss erheblich zu erklären, wie er in der Antwort am Mittwoch darlegte. Bei längeren Stromausfällen, Cyberangriffen oder Sabotage könnten Amateurfunker einen «wichtigen Beitrag in ausserordentlichen Situationen leisten», so die Regierung.
Die Regierung will dafür die Regeln im Planungs- und Baugesetz anpassen. Aufwendige Baugesuche mit einer Publikation im Amtsblatt sollen künftig wegfallen. Allerdings setzt die Regierung klare Grenzen: Die Lockerungen sollen nur innerhalb der Bauzonen gelten. Moorlandschaften und historische Ortsbilder etwa sind von den Erleichterungen ausgeschlossen.
Im Kanton Schwyz gibt es laut dem Vorstösser rund 100 Funkamateure, schweizweit rund 5200.