Schonzeit für Kormorane am Linthkanal verkürzt
Die Schonzeit für Kormorane beginnt in den Jahren 2024 bis 2026 erst am 15. April, anstatt wie bisher am 1. März, wie das Glarner Departement Bau und Umwelt am Mittwoch mitteilte. Unverändert am 31. August ist das Ende der Schonzeit, in welcher die Kormorane laut Bundesgesetz nicht gejagt werden können. Der Bund habe der Verkürzung zugestimmt, schrieb das Departement.
Die Laichzeit der Äschen zieht sich bis in den April hinein, wie Christoph Jäggi, Leiter der kantonalen Abteilung Jagd und Fischerei, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. In dieser Zeit sollen sich die die Äschen, welche sich dann in grösseren Schwärmen auf den Laichplätzen sammeln, möglichst ohne Frassdruck durch den Kormoran fortpflanzen können.
Jäger konnten sich anmelden
Kormorane wurden am Linthkanal laut Jäggi bisher im Rahmen der ordentlichen Jagd bis Ende Februar reguliert. Nun wird diese Zeit verlängert. Für die Kormoran-Jagd in der verlängerten Periode konnten sich Jäger anmelden. Die Abschüsse werden durch die Wildhut koordiniert und organisiert.
Die Wildhut verspreche sich von der zusätzlichen Jagd nicht zuletzt einen Vergrämungseffekt auf den fischfressenden Vogel, also dessen Vertreibung von den Laichgebieten, erklärte der Glarner Jagdverwalter. Diese befänden sich auf geeigneten Kiesbänken, am Ausfluss des Linthkanal aus dem Walensee, im Bereich der Landig/Biäsche und bei der Aufweitung Hängelgiessen.