Prämienverbilligung wird in Luzern nicht an Arbeitspensum gekoppelt
Das Parlament sprach sich am Montag in der ersten Lesung der Revision des Prämienverbilligungsgesetzes für die Beibehaltung der Vorgabe aus, eine Steuererklärung vorzulegen. Dies hatte der Regierungsrat vorgeschlagen.
Das Ausfüllen einer Steuererklärung sei Bürgerpflicht, sagten Carlo Piani (Mitte) und Jacqueline Theiler (FDP). Die Prämienverbilligung solle auf einer überprüfbaren Grundlage gesprochen werden, erklärte Jasmin Ursprung (SVP).
Simon Roth (SP) und Tobias Lang (GLP) bekämpften diese Regelung vergeblich. Es sei falsch, Menschen die mit dem System überfordert seien, unnötige Hürden in den Weg zu legen, sagte Lang.
Etwas flexibler
Gegenüber heute soll die Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen, aber flexibilisiert werden. Reicht eine Person, deren Gesuch wegen fehlender Steuererklärung abgelehnt wurde, diese später doch noch ein, soll ihr Anspruch nochmals geprüft werden.
Verheiratete und Konkubinatspaare mit Kindern werden bei der Prämienverbilligung neu gleich gestellt. Die Linke störte sich daran, dass Ehepaare nicht besser, sondern Konkubinatspaare schlechter gestellt werden. Marcel Budmiger (SP) sagte, diese «Heiratsstrafe» solle nicht ausgedehnt werden. Die bürgerliche Ratsmehrheit folgte diesem Argument aber nicht.
Forderungen gab es auch von bürgerlicher Seite. Ursprung wollte, dass die Anspruchsberechtigung für die Prämienverbilligung an das Arbeitspensum geknüpft werde. Ausnehmen wollte sie die, welche wegen der Kinderbetreuung das Arbeitspensum reduzieren.
Nicht umsetzbar
Der Kantonsrat lehnte die SVP-Forderung, die nur von der FDP unterstützt wurde, ab. Roth sagte, viele mit tiefen Einkommen würden nicht freiwillig das Arbeitspensum reduzieren. Sie lebten in prekären Situationen und sollten nicht bestraft werden. Mitte, GLP und Grüne bezeichneten die SVP-Forderung rechtlich und praktisch als nicht umsetzbar.
Anlass der Gesetzesrevision sind Entscheide des Bundes, welche die Kantone bei der Prämienentlastung stärker in die Pflicht nehmen. Der Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten für Kanton und Gemeinden ab 2028 von total 30 Millionen Franken. Die Vorlage passierte nach erster Lesung einstimmig die Gesamtabstimmung.