Obwaldner Kantonsrat lehnt grösseren Abzug für Krankenkosten ab
Im Kanton Obwalden können Steuerpflichtige die Kosten für Krankheit und Unfall teilweise in der Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten einen Selbstbehalt übersteigen. Dieser beläuft sich auf fünf Prozent des massgeblichen Einkommens. Die CSP wollte diese Schwelle auf zwei Prozent senken.
Der Regierungsrat lehnte die Motion ab. Die grosse Mehrheit der Kantone haben den Selbstbehalt bei fünf Prozent festgelegt, erklärte er in seiner Antwort. Zudem führe ein tieferer Selbstbehalt zu hohen Steuerausfällen und einem höheren Kontrollaufwand.
Der Regierungsrat gab zu bedenken, dass ein tieferer Selbstbehalt gleich zwei Folgen habe: Es könnten mehr Personen einen Abzug machen, und die Abzüge würden grösser ausfallen.
Die CSP erhielt im Kantonsrat keine Unterstützung. Auch die SP mochte sie nicht voll unterstützen. Sie befürchtete, dass wegen den tieferen Steuereinnahmen bei den Prämienverbilligungen gespart werden könnte.