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Obwaldner Kantonsrat hält an Anhörung der Polizei fest

Kantonsrat OW

Obwaldner Kantonsrat hält an Anhörung der Polizei fest

17. September 2026, 14:18 Uhr
Das Obwaldner Kantonsparlament hat am Donnerstag in der zweiten Beratung über die Totalrevision des Polizeigesetzes debattiert. (Symbolbild)
© Keystone/ALEXANDRA WEY
Der Obwaldner Kantonsrat hat am Donnerstag in der zweiten Lesung einen Antrag abgelehnt, wonach Gemeinden und Kanton selbst über die Anhörung der Kantonspolizei bei Anlässen mit Sicherheitsrisiko entscheiden können. Damit bleibt die Anhörung in solchen Fällen obligatorisch.

Der Antrag stammte von Simon Odermatt (Mitte/GLP). Er verlangte, dass die Gemeinden oder der Kanton bei einer Veranstaltung mit Gefährdungspotenzial selbst entscheiden können, ob die Kantonspolizei angehört werden muss. «Ich befürchte sonst Verzögerungen bei Anlässen und unnötigen Personalaufwand für die Polizei», sagte er am Donnerstag.

Sicherheitsdirektor Christoph Amstad (Mitte) war dagegen und sagte, die Anhörung sorge für eine bessere Koordination untereinander. «Die Entscheidungskompetenz bleibt bei den Gemeinden», sagte er in der Debatte. Eine Mehrheit des Rats sah es ähnlich und lehnte dem Antrag mit 32 zu 18 Stimmen ab.

Ebenfalls keine Mehrheit fand mit 27 zu 25 Stimmen bei einer Enthaltung ein überparteilicher Antrag von Sebastian Stuppan und Peter Lötscher (beide SP) sowie Severin Wallimann (SVP). Sie verlangten, dass der Regierungsrat der Kantonspolizei nur dann «weitere Aufgaben» übertragen darf, wenn diese in der Gesetzgebung vorgesehen sind. Damit wollten die Vorstösser verhindern, dass die Regierung den Aufgabenbereich der Polizei zu weit ausdehnen kann. Einen solchen Passus gebe es in keinem Polizeigesetz der Zentralschweiz, sagte Stuppan in der Debatte.

Ja zu einer Übergangsregelung im Polizeidienst

Dagegen sagte Dominik Imfeld namens der GLP/Mitte-Fraktion: «Unsere Fraktion vertraut der bewährten Praxis.» Auch die CSP lehnte den Antrag ab. Helen Keiser-Fürrer sagte: «Die Präzisierung braucht es nicht.» Dieser Haltung schlossen sich auch eine Mehrheit der zuständigen Kommission an.

In der ersten Lesung des Polizeigesetzes hatte der Kantonsrat einen Antrag der SVP gutgeheissen. Damit ist die Schweizer Staatsbürgerschaft Voraussetzung für die Aufnahme ins Obwaldner Polizeikorps. Für die zweite Lesung beantragte der Regierungsrat eine Übergangsregelung. Damit sollen die Arbeitsverhältnisse mit zwei ausländischen Staatsangehörigen weitergeführt werden können. Zur Änderung gab es keine Opposition.

Letztlich hiess der Kantonsrat in der Schlussabstimmung das neue Polizeigesetz mit 51 zu 1 Stimmen gut.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. September 2026 14:18
aktualisiert: 17. September 2026 14:18