Nidwaldner Regierung will Öffentlichkeitsprinzip einführen
Mit dem neuen Gesetz solle das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung umfassend eingeführt werden, erklärte der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Vernehmlassungsbotschaft. Damit werde auch eine Motion des Landrats von 2019 umgesetzt.
Mehr Transparenz geschaffen werden soll nicht nur bezüglich der Arbeit von Kantonsregierung und -verwaltung. Auch der Landrat mit seinen Kommissionen, die Gemeinden und Korporationen, die Gerichte, die Schlichtungs- und Strafverfolgungsbehörden sowie öffentlich-rechtliche Anstalten und weitere Organisationen, welche eine staatliche Aufgabe erfüllten, würden dem neuen Gesetz unterstellt, teilte der Regierungsrat mit.
Behörde muss Ablehnung begründen
Wer ein Dokument einsehen will, soll neu kein besonderes Interesse mehr geltend machen müssen. Vielmehr müsse die Behörde begründen, wenn sie die Einsichtnahme verweigern wolle, hiess es in der Vernehmlassungsbotschaft. Die Ablehnung eines Gesuchs solle angefochten werden können. Auch solle der Zugang zu amtlichen Dokumenten rasch und normalerweise kostenlos erfolgen.
Verweigert oder eingeschränkt werden solle der Zugang zu amtlichen Dokumenten dann, wenn der Einsichtnahme «überwiegend öffentliche oder schützenswerte private Interessen» gegenüberstünden, teilte der Regierungsrat mit. Als Beispiele nannte er Situationen, in denen ein politischer Entscheid, der auf dem Dokument beruht, noch nicht gefällt ist, oder der Schutz der Privatsphäre.
Die Vernehmlassung zum Öffentlichkeitsgesetz dauert bis am 25. April 2025. Anschliessend kommt die durch den Regierungsrat bereinigte Vorlage in den Landrat. Das neue Gesetz soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten.