Nidwalden verzichtet vorerst auf automatische Fahrzeugfahndung
Anlass dazu war ein Bundesgerichtsurteil zum Luzerner Polizeigesetz. Das Gericht erklärte mehrere Bestimmungen des Gesetzes, unter anderem zur automatisierten Fahrzeugfahndung, für unzulässig.
Der Nidwaldner Landrat hatte in der ersten Lesung des Polizeigesetzes und noch vor dem Bundesgerichtsurteil Bestimmungen beschlossen, die jenen des Kantons Luzern entsprechen. Diese könnten nach dem Urteil des Bundesgerichts aber nicht in der vorliegenden Form verabschiedet werden, erklärte der Regierungsrat.
Regierung geht über die Bücher
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi (Mitte) beantragte deswegen die Streichung der kritisierten Artikel. Der Regierungsrat wolle diese möglichst rasch anpassen.
Dieses Vorgehen war im Landrat unbestritten. Das Parlament folgte dem Antrag der Regierung mit 57 zu 0 Stimmen.
Die automatisierte Fahndung erfasst vorbeifahrende Fahrzeuge samt Kennzeichen und Insassen. Fast zeitgleich erfolgt ein Abgleich mit den Fahndungsregistern.
Fehlende gesetzliche Grundlage
Das Bundesgericht argumentierte, dass ein solches System, das in erster Linie der Strafverfolgung diene, in die Kompetenz des Bundes eingreife. Solche Überwachungsmassnahmen bedürften einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.
Der Landrat hiess die Teilrevision des Polizeigesetzes nach zweiter Lesung mit 46 zu 11 Stimmen gut. Nach der Streichung der rechtlich heiklen Artikel ging es noch um das Bedrohungsmanagement und die häusliche Gewalt. Diese seien rechtlich unbestritten, erklärte der Regierungsrat.
Nidwalden ist einer der letzten Kantone, der ein kantonales Bedrohungsmanagement einführt. Demnach kann die Polizei zur frühzeitigen Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen sowie zur Verhinderung von möglichen Straftaten die notwendigen präventiven und beratenden Massnahmen ergreifen.
Bedenken der SVP
Die SVP sah sich angesichts dieser Regelung an «Big Brother» erinnert. Das Bedrohungsmanagement greife zu stark in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger ein.
Christoph Keller (SVP) stellte deswegen den Antrag, die zweite Lesung nicht durchzuführen, sondern die Vorlage zur kritischen Überarbeitung an den Regierungsrat zurückzuweisen.
Regierungsrätin Kayser-Frutschi entgegnete, die vom Regierungsrat vorgelegte Bestimmung zum Bedrohungsmanagement seien rechtlich unproblematisch und pragmatisch.
Der Landrat lehnte darauf die Rückweisung mit 41 zu 15 Stimmen ab. Auch die von der SVP beantragte Streichung des Zweckartikels zum Bedrohungsmanagement war chancenlos.