News
Regional

Mobimo erzielt wegen Abwertung im ersten Halbjahr weniger Gewinn

Immobilien

Mobimo erzielt wegen Abwertung im ersten Halbjahr weniger Gewinn

4. August 2023, 07:52 Uhr
Die Mobimo Holding AG ist 1999 in Luzern gegründet woren. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Mobimo hat im ersten Halbjahr weniger Gewinn erzielt. Schuld daran ist unter anderem eine Abwertung auf den Anlageliegenschaften. Operativ lief es der Immobilienfirma indes besser als im Vorjahr. Für das laufende Jahr ist Mobimo zuversichtlich, die Ziele zu erreichen.

In den Monaten Januar bis Juni stieg der Mieterfolg um 7,3 Prozent auf 64,4 Millionen Franken, wie Mobimo am Freitag mitteilte. Mobimo begründet das Wachstum unter anderem mit einer marktorientierten Bewirtschaftung sowohl laufender als auch neuer Mietverhältnisse.

Der Ertrag aus Entwicklung und Verkauf stieg auf 9,0 von 3,8 Millionen Franken im Jahr zuvor. Dagegen war der Erfolg aus Neubewertungen negativ, nämlich -9,3 Millionen Franken. Im Vorjahreszeitraum stand hier noch ein Plus von 31,5 Millionen Franken.

Daraus resultiert ein Gewinn (exklusive Neubewertungen), der mit 43,1 Millionen Franken um 10,2 Prozent höher ist als im Vorjahr. Inklusive Neubewertungen ging der Gewinn dagegen auf 34,3 Millionen Franken (Vorjahr 63,5 Millionen) zurück.

Der Wert des gesamten Immobilienportfolios betrug per Ende Juni 2023 unveränderte 3,7 Milliarden Franken und der Leerstand belief sich auf 4,2 Prozent nach 4,3 Prozent per Ende 2022.

Mit den Ergebnissen hat Mobimo die Erwartungen der Analysten klar übertroffen.

Zuversichtlicher Ausblick

Nach dem guten operativen Ergebnis im ersten Halbjahr gibt sich Mobimo für das zweite Halbjahr zuversichtlich, die Anfang Jahr kommunizierten Erwartungen zu erreichen, heisst es weiter. Die Strategie bewährt sich und mit deren Umsetzung ist man auf Kurs.

Um die Mieterträge zu steigern, hat Mobimo die vorwiegend indexierten Gewerbemieten der Teuerung angepasst. Die am 1. Juni 2023 angekündigte Erhöhung des Referenzzinssatzes werde zusammen mit dem Teuerungs- und Kostenausgleich an die Mieterschaft weitergegeben.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. August 2023 07:52
aktualisiert: 4. August 2023 07:52