Mann filmt und bedroht Leiterin eines St. Galler Betreibungsamtes
Der Mann betrat vor knapp einem Jahr das Betreibungsamt und wollte wissen, wer ihn bei der kantonalen Arbeitslosenkasse angezeigt habe. Gleichzeitig stellte er klar, dass er die Konversation von Anfang an mit seinem Mobiltelefon filmen werde. Dies ist einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft zu entnehmen.
Die Leiterin des Betreibungsamtes erklärte, dass sie es war, die ihn angezeigt habe. Und sie sagte dem Mann mehrfach, er solle sofort aufhören, sie zu filmen. Dieser weigerte sich jedoch. Stattdessen erwähnte der Mann, er werde das Gespräch veröffentlichen, falls die Leiterin des Betreibungsamtes bis am Folgetag die Anzeige bei der Arbeitslosenkasse nicht zurückziehen werde, heisst es im Strafbefehl weiter. Weiter drohte er ihr, «dass sie erhängt werden würde».
Die Staatsanwaltschaft sprach den Mann wegen Drohung und unbefugten Aufnehmens von Gesprächen schuldig. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig.