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Luzerner Regierungsrat will Wahlrecht nicht ändern

Volksrechte

Luzerner Regierungsrat will Wahlrecht nicht ändern

28. April 2026, 00:01 Uhr
Eine grosse Anzahl Wahllisten erschwert den Stimmberechtigten das Wählen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI
Der Luzerner Regierungsrat lehnt die von zwei Volksinitiativen vorgeschlagenen Lösungen zur Eindämmung der Wahllistenflut ab. Er setzt statt auf eine kantonale Lösung auf eine Bundeslösung.

GLP und SVP lancierten ihre Initiativen 2024. Im Jahr zuvor, als der Kanton Luzern und die Schweiz ihre Parlamente neu wählten, hatte es Kritik an den vielen Listen gegeben, auf welche die Parteien ihre Kandidatinnen und Kandidaten verteilten.

Die Grünliberalen schlagen in ihrer Volksinitiative «Faire Wahlen ohne Listenflut» einen Wechsel vom heutigen Wahlsystem zum doppelten Pukelsheim vor. Dieses Verfahren bilde den Wählerinnen- und Wählerwillen fairer ab als das heutige und dämme die Listenflut ein, weil Listenverbindungen zur Sicherung von Reststimmen nicht mehr nötig seien, begründeten sie ihre Forderung.

Eine weniger tiefgreifende Änderung sieht die Volksinitiative «Stopp Listenflut» der SVP vor. Sie möchte parteiübergreifende Listenverbindungen unterbinden, weil zu viele Listenverbindungen das Wahlsystem unübersichtlich machten.

Eindruck täuscht

Der Regierungsrat lehnt beide Initiativen ab, wie aus seiner am Dienstag publizierten Botschaft an den Kantonsrat hervorgeht. Er zeigt darin auf, dass, entgegen den Annahmen von GLP und SVP, bei den Kantonsratswahlen die Zahl der Listen zwischen 2011 und 2023 nicht sprunghaft zugenommen hat. Sie befinde sich in einem «verhältnismässigen Rahmen» und sei «Ausdruck einer lebendigen Demokratie», erklärte er.

Handlungsbedarf sieht der Regierungsrat dagegen bei den Nationalratswahlen. Dort sei die Zahl der Listen um eine Vielfaches höher gewesen, erklärte er. Auf eidgenössischer Ebene würden derzeit Möglichkeiten zur Eindämmung der Listenflut geprüft. Würden die GLP- und SVP-Initiativen umgesetzt, gäbe es für die National- und Kantonsratswahlen unterschiedliche Lösungen.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat folglich, die beiden Volksbegehren abzulehnen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 28. April 2026 00:01
aktualisiert: 28. April 2026 00:01