Luzerner Regierungsrat will Massnahmen gegen Krähenplage prüfen
Kantonsrat Martin Birrer (FDP) forderte mit einem Postulat den Regierungsrat auf, Massnahmen gegen die Saatkrähe zu prüfen, welche in Siedlungen mit ihrem Kot und ihrem Lärm Probleme verursache. Es brauche «effektive und zeitnahe» Lösungen, damit die Kolonien dieser intelligenten Tiere dezimiert werden könnten.
Der Regierungsrat bestätigte in seiner am Montag publizierten Antwort, dass die Konflikte mit der Saatkrähe zugenommen hätten. Er führte dies darauf zurück, dass der Bestand dieser Vögel zugenommen habe und dass sie gerne in Siedlungsgebieten lebten, weil sie dort weniger natürliche Feinde wie Uhu oder Marder hätten.
Die Saatkrähe darf nur von August bis Mitte Februar gejagt werden. Ein Bejagen im Siedlungsgebiet schliesst der Regierungsrat aber aus Sicherheitsgründen aus. Ausserhalb von Siedlungsgebieten sei eine Bestandesregulierung dagegen möglich, wenn auch anspruchsvoll.
Krähen verbrämen
Als weitere Möglichkeit nannte der Regierungsrat das Verbrämen. Versuche, die Krähen mit dem Aufstellen eines künstlichen Uhus zu vertreiben, hätten aber nur eine bescheidene Wirkung gezeigt, stellte er fest. Das Fällen von Bäumen, die von der Saatkrähe zum Brüten genutzt werden, könne zwar nachhaltig sein, stosse aber auch auf Widerstand.
Als einzige Möglichkeit, gegen die Krähen in Siedlungen vorzugehen, sieht der Regierungsrat, Nester, welche die Krähen aufbauen, zu entfernen. Dies müsse aber ausserhalb der Schonzeit passieren und bevor die Eier gelegt seien, erklärte er.
Werde dies konsequent getan, bleibe zu hoffen, dass sich die Kolonie an einem anderen Ort niederlasse, wo es weniger Konflikte gebe, heisst es in der regierungsrätlichen Antwort. Eine Erfolgsgarantie gebe es aber nicht.
Der Regierungsrat ist zudem bereit, mit den betroffenen Gemeinden und den Jägern ein Pilotprojekt aufzugleisen. In diesem solle ein Anreizsystem für das Jagen störender Populationen getestet werden.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Postulat teilweise erheblich zu erklären.